Sportstätten in Großstädten

Kommunale Spieler (Referate, Ämter) müssen dienstleistungsbereite Partner der Vereine werden.

Michael Franke, erster Vorsitzender FT München-Gern

Der organisierte Sport spielt aus vielerlei Gründen eine zentrale Rolle in unserer Gesellschaft und trägt zur körperlichen Gesundheit, sozialen Integration und Identitätsbildung bei. In Ballungsgebieten und Städten, wo eine hohe Bevölkerungsdichte herrscht, ist der Nutzungsdruck auf Sportstätten besonders hoch. Leider bringt der Sportstättenbau in diesen Gebieten eine Vielzahl von Herausforderungen mit sich. In diesem Text werden einige der Hauptprobleme des Sportstättenbaus in deutschen Ballungsgebieten beleuchtet.

Knapper Raum und Flächenmangel

In Ballungsgebieten und Städten ist Bauland begrenzt und teuer. Der Sportstättenbau steht nicht selten in direkter Konkurrenz zum Wohn- und Gewerbebau und wird oftmals bereits in der Planung solcher Gebiete nicht im ausreichenden Maß berücksichtigt. Bei wachsenden Siedlungsgebieten ist es häufig nicht mehr möglich, auch die Sportflächen entsprechend mitzuentwickeln. Dies führt dazu, dass die Sportanlagen in Ihrer Kapazität nicht mehr ausreichen. Beengte Verhältnisse und vermehrt Aufnahmestopps, vor allem bei Kindern sind häufig die resultierenden Phänomene.

Baurecht

Notwendige Maßnahmen für die Optimierung der Nutzung, also zur Kapazitätssteigerung im Bestand können die Gesamtanlage am Ende komplett gefährden, weil genehmigungspflichtige Baumaßnahmen zum Wegfall des für Sportanlagen mit Errichtung vor 1990 geltenden Bestandsschutzes führen. Beispiel: Der Umbau eines Rasenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld führt zu einer erheblichen Erhöhung der Nutzungskapazität (jährliche Nutzungsstunden Rasen ca. 800 Stunden, Kunstrasen ca. 2200 Stunden). Weil diese Umwandlung z. B. in München als genehmigungspflichtige Baumaßnahme eingestuft wird, entfällt der Bestandsschutz für die gesamte Sportanlage, also auch in Bereichen die unverändert bleiben. Die Neubewertung der Gesamtanlage hinsichtlich Licht- und Lärmemissionen kann sogar zu einer Schlechterstellung führen. Beispielsweise wenn Wohnbebauung an die Sportflächen herangerückt ist. Würde der Umbau des Rasens in einen Kunstrasen als Sanierung im Bestand beurteilt, wäre diese Umwandlung ohne Risiko für die Gesamtanlage möglich.

Ökologie

Der Klimawandel führt zunehmend dazu, dass Sportflächen in Ballungsräumen nach Ihrer ökologischen Funktionalität beurteilt werden. Beispiele hierfür sind Versickerung des Regenwassers (Stichwort Schwammstadt), mikroklimatische Effekte, oder direkte ökologische Effekte z. B. durch Flutlichtanlagen. Diese Themen sind ernst zu nehmen. Dennoch ist gerade im innerstädtischen Bereich die maximal effiziente Nutzung der wenigen Restflächen ein ökonomisches Gebot, das höher zu gewichten ist. Der entsprechende Ausgleich sollte beispielsweise über Dachund Fassadenbegrünungen, Baumpflanzungen und die ökologische Optimierung von Grün- und Parkanlagen erfolgen.

Hohe Bau- und Unterhaltskosten

Die Kosten für den Bau und die Instandhaltung von Sportstätten sind in Ballungsgebieten und Städten oft deutlich höher als in ländlichen Regionen. Dies hängt mit den gestiegenen Grundstückspreisen, strengeren Bauvorschriften und höheren Arbeitskosten zusammen. Der hohe finanzielle Aufwand kann dazu führen, dass bestimmte Sportarten benachteiligt werden oder dass dringend benötigte Sportstätten nicht gebaut werden können. Wichtig wäre es vor allem bei der Anlage neuer Sportanlagen darauf zu achten, dass diese zukünftig problemlos erweitert werden können, beispielsweise durch optionale Aufstockungen von Sporthallen oder Reserveflächen.

Der Behördendschungel

Je größer die Kommune, desto komplexer sind die Verwaltungsstrukturen. Dies führt dazu, dass sich ein Verein, der eine größere Maßnahme umsetzen möchte, mit einer großen Zahl beteiligter Akteure abstimmen muss. Dies gleicht oftmals einem Kampf mit den Windmühlen, da die verschiedenen kommunalen Referate häufig nicht zielgerichtet kooperieren. Ehrenamtliche Funktionäre, die primär am Feierabend die Vereinsarbeit erledigen, stoßen hier in der Regel an ihre Grenzen.

Sportanlagentypen im Ballungsraum

In größeren Städten gibt es bezüglich der Eigentumsverhältnisse in der Regel mehrere Qualitäten von Sportanlagen. Am klarsten sind die Verhältnisse bei vereinseigenen Anlagen. Der Verein ist eigenständiger Entscheider bezüglich seiner Strukturen und kann für die Finanzierung von Investitionen kommunale Zuschüsse und Landeszuschüsse beantragen, als auch mit der Fläche als Sicherheit Bankdarlehen nutzen. Eine Zwitterposition nehmen Vereine ein, die kommunale Anlagen pachten und im Eigenbetrieb unterhalten.

Die Entscheidungsfähigkeit liegt beim Verein und die Zuschüsse können, wie bei vereinseigenen Anlagen beantragt werden. Es entfällt aber die Möglichkeit der Eigenfinanzierung durch Bankdarlehen, weil keine eigene Sicherheit durch Eigentum gegeben ist. Das bedeutet, dass bei größeren Maßnahmen auch große Beträge angespart werden müssen. Beispiel: Für die Neubelegung der Kunstrasenspielfläche sind bei Gesamtkosten von ca. 400 000 € etwa 200 000 € durch den Verein aus Eigenmitteln aufzubringen. Dieser Bedarf blockiert zahlreiche sinnvolle Projekte.

Die Lösung wäre, dass die Kommune als Bürge gegenüber Banken auftritt, da es bei einem Scheitern des Vereins ohnehin zum „Heimfall“ der Investition kommt. Ein großes Problem stellen zudem die zeitlichen Abstände dar, die zwischen Baumaßnahme und dem Zufluss des Zuschusses liegen. Eigene Erfahrungen zeigen, dass dies oft mehrere Jahre umfassen kann. Die Beträge sind in der „Wartezeit“ durch den Verein zwischenzufinanzieren. Dies ist ohne die Option auf Bankdarlehen oftmals unmöglich.

Komplett in kommunaler Hand sind kommunale Sportanlagen. Hier treten die Vereine in einem reinen Mietverhältnis auf und haben keine eigenen Entscheidungsspielräume. Wenngleich die Vereine initiativ bei der Kommune werden können.

Infrastruktur und Verkehrsprobleme

Der Bau neuer Sportstätten zieht oft eine erhöhte Nachfrage nach Infrastruktur und Verkehrsverbindungen nach sich. Stadionneubauten oder große Sportveranstaltungen erfordern angemessene Verkehrswege, Parkmöglichkeiten und öffentliche Verkehrsanbindungen. Der Ausbau der Infrastruktur kann zeit- und kostenintensiv sein und die Anwohner durch Baustellen und Verkehrsbelastungen beeinträchtigen.

FAZIT: Der Sportstättenbau in deutschen Ballungsgebieten und Städten steht vor zahlreichen Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt. Die Begrenzung von Bauland, hohe Kosten, Nutzungskonflikte, ökologische Aspekte und infrastrukturelle Anforderungen sind nur einige der Probleme, die gemeistert werden müssen. Eine ganzheitliche und nachhaltige Planung, die die Bedürfnisse des Sports, der Gesellschaft und der Umwelt berücksichtigt, ist erforderlich, um den Sport in städtischen Gebieten langfristig zu fördern und eine gesunde, aktive und lebenswerte Umgebung zu schaffen. Grundlage für ein neues Denken in Bezug auf Sportanlagen ist aber der gesellschaftliche Konsens, dass die sportliche Bewegung, vor allem im organisierten Sport, ein wichtiger Bestandteil der Bildung ist. Erst wenn dies verstanden wird, kann der Sport und der Bau und Unterhalt notwendiger Anlagen das Gewicht erlangen, das er eigentlich hat.

Michael Franke
erster Vorsitzender
FT München-Gern

Zur Person:Michael Franke ist seit 2003 erster Vorsitzender der FT München- Gern, dem Heimatverein von Philipp Lahm. Aktiver Spieler war er von 1974 bis 2007, Jugendtrainer von 2003 bis 2017, zwischenzeitlich Schriftführer.

Im Jahr 2018 hat er die Interessengemeinschaft Sport in München mitgegründet, die sich zum Ziel gesetzt hat, den Breitensport zu fördern. Seit 2020 schreibt er Kolumnen für das Blogportal hartplatzhelden.de. Seit 2022 ist er stellvertretender Kreisvorsitzender im BLSV Kreis München (Bayerischer Landessportverband).

Die FT München-Gern ist ein traditionsreicher Münchner Sportverein im Stadtbezirk Neuhausen/ Nymphenburg. Die zentral gelegene Sportanlage hat der Verein 2008 langfristig von der Stadt München gepachtet.